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QUANTYA SWISS ELECTRIC MOVEMENT

Mietvertragsbedingungen

1. Mietpreis
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

2. Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution von 1.000,- Euro hinterlegt werden. Die Kaution wird auf dem Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs vermerkt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückbezahlt oder mit den Mietkosten verrechnet. Im Schadens-
fall wird die Schadenshöhe mit der Kaution verrechnet.

3. Übergabe-, Rückgabe-, und Reinigungsgebühren
Die Fahrzeugabholung ist am Vorabend des ersten Miettages (wenn es unser Mietplan zulässt).
Ansonsten am ersten Miettag 9.00 Uhr. Die Fahrzeugrückgabe muss am letzten Miettag bis spätestens 15.00 Uhr erfolgen. Samstag spät. 11.00 Uhr.
Ab 10 Miettage werden Abhol- und Rückgabetag als 1 Tag berechnet.
Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Schadenersatz wenn er den Termin nicht rechzeitig wahrnimmt. Des weiteren kann der Mieter wegen der verspäteten Rückgabe für die dadurch entstandenen Kosten (z.B. wenn das Fahrzeug bereits weiter vermietet war) zur Rechenschaft gezogen werden, auch für die Kosten die der Vermieter durch die verspätete Rückgabe hat. Sonn und Feiertage – keine Übergaben und Rücknahmen möglich.

Die Innenreinigung wird vom Mieter durchgeführt, sollte bei Rückgabe eine Innenreinigung erforderlich sein, werden Reinigungsgebühren von 75,- Euro von der Kaution abgezogen. Die Toilette muss sauber und geruchsfrei zurückgebracht werden. Bei ungenügend gereinigter und entleerter Toilette wird eine Gebühr von 25,- Euro von der Kaution abgezogen. Bei grober Verschmutzung je nach Aufwand für den Vermieter wird eine Gebühr von der Kaution abgezogen.

4. Obhutpflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte ect. genaustens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Länder zu beachten. Grundsätzlich sind
Auslandsfahrten in allen europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. Türkei, Israel Tunesien, Marokko, Polen, Rumänien usw. muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter und einem
spezieller Versicherungsschutz vereinbart werden.

5. Wartung und Reparatur
Die Kosten der laufenden Unterhaltung z.B. Betriebsstoffe, des Mietfahrzeugs trägt der Mieter, die für vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Fahrzeugeigentümer.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom
Mieter zum Preis von 100,- Euro ohne weiteres durchgeführt werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

6. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (auch Privat) ist die nächstliegende Polizeidienststelle zwecks Aufnahme zu benachrichtigen. Bei eventueller Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden die Folgeschäden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Schäden jeglicher Art, die von der Versicherung wegen Fahruntüchtigkeit oder Alkoholgenus nicht anerkannt werden, haftet in jedem Fall der Mieter. Durch den Mieter
verursachte Schäden sind in jedem Fall auf beiliegender Unfallnotiz örtlich, täglich, zeitlich und formell festzustellen.

7. Rücktritt und Schadenersatz
Bei zwingenden Gründen (Krankheit usw.) ist eine Vertragsverschiebung möglich, jedoch keine Vertragsentlassung. Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt , so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Änderung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Durch Abschluß einer privaten Reiserücktritt-Versicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen. Bei Vetragsabschluss erfolgt eine Anzahlung von 30%.
Beim Rücktritt vom Mietvertrag vor dem vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile auf jeden Fall zu zahlen:
bis zu 60 oder mehr Tage vorher: 20% des Mietpreises, bis zu 21 Tage vorher: 60% des Mietpreises,
weniger als 21 Tage vorher 90% des Mietpreises.

8. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre getragen. Ferner muss er mindestens ein Jahr lang im Besitz der FS-Klasse BE (Wohnwagen) sein.

9. Schutzbrief
Der Schutzbrief wird vom Mieter gestellt.

10. Mietnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

11. Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht erlaubt.

12. Gerichtsstand*
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Betriebssitz der Vermieters.


 

Freizeitpartner
Karl Stetter
Im Dickenreis 17
87700 Memmingen

Fon 0 83 31 / 8 75 39
Fax 0 83 31 / 1 20 74
Mail info@caravan-stetter.de


ÖFFNUNGSZEITEN
Sommersaison:
01.04.-30.09.

Mo.-Fr.    9-12 Uhr
13-18 Uhr
Samstag  9-13 Uhr

Wintersaison:
01.10.-31.03.

Mo.-Fr.    9-12 Uhr
13-18 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Samstag  9-12 Uhr

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