WM Meyer HZ 75 21/126 offfener Kasten
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WM Meyer B16/1 Plane
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WM Meyer KHL Autotransporter
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Mietbedingungen Anhänger
*Mietvertragsbedingungen*
*1. Mietpreis*
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
*2. Kaution*
Bei Übergabe muss eine Kaution von 1.000,- Euro hinterlegt werden. Die Kaution wird auf dem Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs vermerkt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückbezahlt oder mit den Mietkosten verrechnet. Im Schadens-
fall wird die Schadenshöhe mit der Kaution verrechnet.
*3.Übernahme*
Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Schadenersatz wenn er den Termin nicht rechzeitig wahrnimmt. Des weiteren kann der Mieter wegen der verspäteten Rückgabe für die dadurch entstandenen Kosten (z.B. wenn das Fahrzeug bereits weiter vermietet war) zur Rechenschaft gezogen werden, auch für die Kosten die der Vermieter durch die verspätete Rückgabe hat. Sonn und Feiertage – keine Übergaben und Rücknahmen möglich.
*4. Obhutpflicht*
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Fahrzeugs genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Reifenpannen gehen zu Lasten des Mieters. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Länder zu beachten. Grundsätzlich sind
Auslandsfahrten in allen europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. Türkei, Israel Tunesien, Marokko, Polen, Rumänien usw. muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter und einem
spezieller Versicherungsschutz vereinbart werden.
*5. Wartung und Reparatur*
Die Kosten der laufenden Unterhaltung z.B. Betriebsstoffe, des Mietfahrzeugs trägt der Mieter, die für vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Fahrzeugeigentümer.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom
Mieter zum Preis von 100,- Euro ohne weiteres durchgeführt werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
*6. Verhalten bei Unfällen*
Bei Unfällen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (auch Privat) ist die nächstliegende Polizeidienststelle zwecks Aufnahme zu benachrichtigen. Bei eventueller Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden die Folgeschäden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Schäden jeglicher Art, die von der Versicherung wegen Fahruntüchtigkeit oder Alkoholgenus nicht anerkannt werden, haftet in jedem Fall der Mieter. Durch den Mieter
verursachte Schäden sind in jedem Fall auf beiliegender Unfallnotiz örtlich, täglich, zeitlich und formell festzustellen.
*7. Rücktritt und Schadenersatz*
Bei zwingenden Gründen (Krankheit usw.) ist eine Vertragsverschiebung möglich, jedoch keine Vertragsentlassung. Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt , so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen. Änderung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Bei Vetragsabschluss erfolgt eine Anzahlung von 30%.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Beim Rücktritt vom Mietvertrag vor dem vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile auf jeden Fall zu zahlen:
bis zu 60 oder mehr Tage vorher: 20% des Mietpreises, bis zu 21 Tage vorher: 60% des Mietpreises,
weniger als 21 Tage vorher 90% des Mietpreises.
*8. Berechtigte Fahrer*
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre getragen. Ferner muss er mindestens ein Jahr lang im Besitz der FS-Klasse BE (Wohnwagen) sein.
*9. Schutzbrief*
Der Schutzbrief wird vom Mieter gestellt.
*12. Gerichtsstand**
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Betriebssitz der Vermieters.



